Zur Anmeldung und Aufnahme

 

Informationen: 

⇒ Aktueller Folder

 

Anmeldung für die Aufnahme in die 1. Klasse:

 Anmeldeformular 

 

 

Übermittlung der Anmeldung: im Sekretariat der BAfEP

- Persönlich:  Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr und 14:00 Uhr

- per Mail

- per Fax

- per Post

 

Vorzulegen sind:

  • Anmeldeformular
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel (Alles in Kopie)
  • Semesterschulnachricht der 8. Schulstufe in Original und Kopie
  • Schriftliche Verständigung der BAfEP über die positive Absolvierung der praktischen Eignungsprüfung
  • Gesundheitsfragebogen ( FORMULARE oder im Sekretariat)
  • Zertifikat Allroundschwimmer oder Fahrtenschwimmer (in Kopie)

  

 

 

Verständigung über die Ergebnisse:

 

Schriftliche Verständigung über den „vorläufig fixen“ Schulplatz, der verbindlich bleibt. Über die endgültige Aufnahme kann erst nachVorlage des Jahreszeugnisses über die 8. Schulstufe zuSchulschluss entschieden werden. Die Reihung, die nur von der„Erstschule“ vorgenommen wird, erfolgt nach den Leistungen der praktischen Eignungsprüfung und den Noten der Semesterschulnachricht.

 

 

 

Schriftliche Aufnahmeprüfung (falls erforderlich): 

 

Wenn Schüler*innen im Jahreszeugnis (8. Schulstufe) in den Gegenständen Deutsch, Englisch, Mathematik nicht mit „Standard AHS“, sondern mit Leistungsniveau „Standard“ schlechter als „Gut“ beurteilt sind, ist in diesen Gegenständen eine schriftliche Aufnahmeprüfung zu absolvieren, um aufgenommen werden zu können. Die Arbeitszeit der schriftlichen Aufnahmeprüfung (falls erforderlich) beträgt eine Stunde; bei einem negativem Ergebnis auf die schriftliche Aufnahmeprüfung folgt eine mündliche Prüfung (max. 15 Min).

 

Schulende: Schriftliche Verständigung über den Fixplatz

 

 

 

 

Praktische Eignungsprüfung

Alle Bewerber/-innen müssen eine praktische Eignungsprüfung nach erfolgter Anmeldung ablegen

 Anmeldeformular zur Eignungsprüfung

 

Termin: 07. Februar 2025 um 13:30 Uhr

Anmeldung zur Eignungsprüfung: Jederzeit möglich

 

Verständigung über die Ergebnisse und über die Aufnahme bzw. Absage (ausschließlich über dem Postweg): bis spätestens 17. Februar 2023

 

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