Liebe Bewerberinnen und Bewerber!

 

 

Für die Aufnahme an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik ist die positive Absolvierung einer Eignungsprüfung erforderlich. Die gesetzliche Grundlage für diese Eignungsprüfung wurde mit 11.01.2024 geändert und ist wie folgt:

 

Im Zuge der praktischen Eignungsprüfung wird feststgestellt, „ob die Aufnahmsbewerberin oder der Aufnahmsbewerber für die Anforderungen der zu vermittelnden berufsspezifischen Ausbildungsinhalte hinsichtlich der Kontaktund Kommunikationsfähigkeit geeignet ist“ (§ 5 Abs. 1 – BGBl. Nr. 291/1975 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 9/2024).

 

Die praktische Prüfung ist geteilt in zwei Teilbereiche: ein Einzelsetting und ein Gruppensetting. In diesen werden in Gesprächen und Aktivitäten unterschiedliche Kommunikationssituationen geschaffen. Eine spezifische Vorbereitung ist nicht erforderlich. 

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